saP für Stallbauvorhaben
Projekt Beschreibung
Zur Realisierung von Stallbauvorhaben ist die Abarbeitung des Artenschutzes notwendig.
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist ein gesonderter Fachbeitrag, bei dem ein fest umrissenes Artenspektrum über die allgemeine Eingriffsregelung hinaus einem besonderen Prüfprogramm unterzogen wird. Es werden u. a. die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezüglich der gemeinschaftlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhang IV der FFH-RL (Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie)), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt.
Hierzu sind in der Regel Bestandserfassungen der Brutvögel durchzuführen. In einigen Fällen werden auch Erfassungen von Rast- und Zugvögeln sowie von anderen Tiergruppen (Fledermäuse, Reptilien, Amphibien) vorgenommen.
Folgende Leistungen können angeboten werden:
- Bestandserfassungen Brutvögel, Rast- und Zugvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien u.a.
- Erarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
- Absprachen mit Bauherren, Architekten, Landkreisen u.a.
- Planung und Monitoring ggf. notwendiger Kompensationsmaßahmen