Artenschutz
Erfassung, Prüfung und Konzepte für Bauvorhaben
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), oder auch Artenschutzprüfung, ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Gefordert wird dieses Gutachten von Naturschutzbehörden bei Vorhaben wie Windparks, Stallanlagen, Straßenbauprojekten, Aufstellung von Bebauungsplänen und Gebäudeabrissen. Eine saP ist ein gesonderter Fachbeitrag, bei dem ein fest umrissenes Artenspektrum über die allgemeine Eingriffsregelung hinaus einem besonderen Prüfprogramm unterzogen wird. Es werden u.a. die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezüglich der gemeinschaftlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhang IV der FFH-RL (Flora- Fauna- Habitat- Richtlinie)), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt.
Zur Ermittlung der Betroffenheiten der Arten sind häufig Erfassungen notwendig. Unser Leistungsspektrum beinhaltet neben der Erfassung von Brut- und Gastvögeln und Fledermäusen auch die Erfassung von Kleinsäugern, Amphibien, Libellen, Heuschrecken, Laufkäfern, Tag- und Nachtfaltern nach gängigen methodischen Standards.
Nach Prüfung der Verbotstatbestände begleiten wir unsere Auftraggeber bei der Konzeption von eventuell notwendigen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Dabei gehören die Beratung und Abstimmung mit den zuständigen Planern und Behörden ebenfalls zu unseren Leistungen. Hier kann beispielsweise eine Ökologogische Baubegleitung notwendig werden, um die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG sicher auszuschließen.