UVS und Landschaftsplanung
Die Belange der Natur vertreten
Die Landschaftsplanung ist ein Planungsinstrument zur Konkretisierung der Aufgaben, die in den Naturschutzgesetzen des Bundes und des jeweiligen Landes formuliert sind. Neben der Aufstellung von Landschaftsrahmenplänen beinhaltet dies auch die Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen oder Biotopmanagement. Dabei gilt das Vorsorgeprinzip, d.h. der flächendeckende Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Natur müssen gesichert werden. Ebenso ist die Wiederherstellung von Natur und Landschaft bei Eingriffen in den Naturhaushalt ein elementarer Bestandteil. Damit vertritt die Landschaftsplanung die Belange der Natur und Landschaft. Dabei verfassen wir Gutachten wie den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), der den Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und die erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen zusammenfassend darstellt.
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) basiert auf dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und beurteilt bei Eingriffen ab einer bestimmten Größe die Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen und die Umwelt. Auch Einflüsse auf FFH-Gebiete werden von uns in FFH-Vorprüfungen und FFH-Verträglichkeitsstudien abgearbeitet. Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber, den Planern, den zuständigen Behörden und weiteren Akteuren ist uns dabei sehr wichtig.