Gebäudekontrolle und Begleitung von Abrissarbeiten
Projekt Beschreibung
Im Zuge von speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen und Ökologischen Baubegleitungen kann es zur Definition von CEF- und Ausgleichsmaßnahmen kommen, wenn artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG erfüllt werden. Bei Gebäudeabrissen handelt es sich bei den durchzuführenden Maßnahmen häufig um Gebäudekontrollen vor entsprechenden Abrissarbeiten und die Begleitung dieser. Damit kann sichergestellt werden, dass bei Besatz fachkundiges Personal vor Ort und eine Versorgung der Tiere gewährleistet ist. Wir begleiten die Arbeiten vor Ort und stehen bei der artenschutzkonformen Abwicklung und der Kommunikation mit den beteiligten Akteuren (Behörden, Flächeneigentümer, Verbände etc.) zur Verfügung.
Das Planungsbüro Stelzer übernimmt folgende Leistungen:
- Vorab-Kontrolle der betroffenen Gebäude
- Dokumentation von potenziellen Fledermaus- und Brutvogelhabitaten
- Begleitung der Abrissarbeiten und Versorgung ggf. gefundener Tiere
- Definition von Ersatzmaßnahmen
Die Dokumentation der Leistungen erfolgt über Feldprotokolle, Kartendarstellungen und Fotos.