Anbringung von Ersatzbrutstätten und -quartieren
Projekt Beschreibung
Im Zuge von speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen und Ökologischen Baubegleitungen kann es zur Definition von CEF- und Ausgleichsmaßnahmen kommen, wenn artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG erfüllt werden. Bei Gehölzfällung oder Gebäudeabrissen handelt es sich bei den durchzuführenden Maßnahmen häufig um die Anbringung von Ersatzbrutstätten im räumlichen Umfeld des Vorhabens. Wir begleiten diese Prozesse und stehen bei der artenschutzkonformen Abwicklung und der Kommunikation mit den beteiligten Akteuren (Behörden, Flächeneigentümer, Verbände etc.) zur Verfügung.
Das Planungsbüro Stelzer übernimmt folgende Leistungen:
- Bestellung von entsprechenden Nisthilfen für Vögel und Ersatzquartieren für Fledermäuse
- Anbringung der Nisthilfen/ Ersatzquartieren nach Rücksprache mit den Flächeneigentümern
- Monitoring und Pflege der Nisthilfen/ Ersatzquartiere
Die Dokumentation der Leistungen erfolgt über Feldprotokolle, Kartendarstellungen und Fotos.